5. Organisation des Pflegedienstes
Unser Pflegedienst erbringt Pflegeleistungen nach den Maßgaben des SGB XI, SGB V und BSHG sowie Privatleistungen.
Ein Flyer welcher unser Leistungs- und Beratungsangebot beschreibt, liegt in Apotheken, bei Ärzten, Sanitätshäusern,
Krankenhäusern sowie den Gemeinden in unseren Einzugsgebiet aus.
5.1. Leitbild und Ziel
Das Leitbild unserer Einrichtung sieht den Klienten als Individuum. Aus diesem Grund ist unser Pflegekonzept an Monika
Krohwinkel angelehnt, es ist ganzheitlich und personenorientiert.
Das Ziel besteht darin, unsere Klienten so zu begleiten, zu betreuen und zu behandeln, dass krank Bleibende eine
optimale mögliche Lebensqualität erhalten. Klienten mit einer begrenzten Lebenserwartung soll ein Sterben in Erfüllung
und Würde, in der ihm eigenen Umgebung ermöglicht werden. Nach einem Krankenhausaufenthalt wollen wir unsere Klienten in
ihrer gewohnten Umgebung pflegen und ihnen zu einer optimalen Anpassung im täglichen Leben verhelfen.
Die Theorien von Monika Krohwinkel verschaffen uns eine mehrdimensionale Sichtweise und ermöglichen uns somit eine
professionelle Pflege.
Um eine qualitativ hohe Pflege sicherzustellen, werden mögliche Angehörige, in das für den Klienten individuelles
Pflegekonzept, integriert.
Die 13 Aktivitäten und existentielle Erfahrungen des Lebens (AEDL) bilden hierbei die Grundlage für den Pflege-Prozess.
- kommunizieren
- sich bewegen
- vitale Funktionen des Lebens aufrecht erhalten sich pflegen
- essen und trinken
- ausscheiden
- sich kleiden
- ruhen und schlafen
- sich beschäftigen
- sich als Mann und Frau fühlen und verhalten
- für eine sichere Umgebung sorgen
- soziale Bereiche des Lebens sichern
- mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen
Das Modell von M. Krohwinkel zählt zu den Bedürfnismodellen. Diese geben Auskunft darüber, welche Bedürfnisse jeder
Einzelne hat. Von deren Erfüllung hängt das Wohlbefinden eines Menschen ab.
Professionelle Hilfe soll somit dann eingesetzt werden, wenn der Mensch nicht mehr in der Lage ist, diese Bedürfnisse
selbst zu befriedigen. Hier greifen wir helfend oder / und unterstützend ein und praktizieren eine aktive Pflege die dem
Betroffenen weiterhin seine mögliche Selbstständigkeit erhält.
5.2. Pflegebedarfsermittlung durch die leitende Fachkraft
Zur Feststellung des Pflegebedarfes sowie der häuslichen Pflegesituation unserer Klienten werden Erstbesuche durch die
leitende Pflegekraft durchgeführt. Sollten sich die Personen
noch in anderen Pflegeeinrichtungen befinden, führen wir Vorgespräche um alle notwendigen Maßnahmen für eine Entlassung
in die häusliche Versorgung zu planen und vorzubereiten.
Um den Bedarf effizient zu ermitteln wurde an Hand der AEDL`s ein Standard entwickelt, mit dessen Hilfe eine schnelle
Übersicht über die Ressourcen und Handicaps des Klienten erfolgt.
Angehörige oder weitere Pflegepersonen werden in dieses Gespräch mit einbezogen.
Jedem Klienten wird ein Kostenvoranschlag erstellt, sowie ein schriftlicher Pflegevertrag
(in dreifacher Ausfertigung) mit ihm abgeschlossen. Sollten Veränderungen (Verbesserung bzw. Verschlechterungen des
Gesundheitszustandes) auftreten, wird der neue Pflegeumfang ermittelt und der Vertrag diesbezüglich geändert.
Mit Hilfe der Pflegeanamnese wird eine individuelle Pflegeplanung erstellt, welche die Probleme, Ressourcen und
Pflegeziele festlegt. Diese müssen realistisch und überprüfbar sein.
Bei der Durchführung der geeigneten Pflegemaßnahmen wird auf ein einheitliches Vorgehen geachtet, welches durch
Pflegestandards festgelegt wurde.
Der Klient wird soweit wie möglich aktiv in seine Pflege mit einbezogen.
Um eine hohe Effizienz zu erreichen, werden die Pflegeplanungen in gewissen Abständen reflektiert und aktualisiert, sowie
in der Zielsetzung optimiert.
Die standardisierten Dokumentationsunterlagen werden sach- und fachgerecht geführt und verbleiben beim Klienten.
Angehörige und weitere Pflegepersonen werden in der Pflege gezielt angeleitet und unterstützt.
Somit ist der Pflegeprozess als Regelkreis zu verstehen in dem sich Anamnese , Diagnose, Zielsetzung , Planung ,
Umsetzung und deren Kontrolle immer wiederholt und so optimal an den Patienten zu jeder Zeit angepasst ist.
5.3. Dienst- und Tourenplan
Die zeitliche Organisation der Pflegetouren richtet sich nach den Bedürfnissen und dem Pflegeaufwand der Klienten, sowie
den Wünschen bzw. Qualifikationen unserer Mitarbeiter.
Der Dienstplan wird 4-6 Wochen im Voraus geschrieben und ist jedem Mitarbeiter zugänglich. Durch eine Zuordnung der
Mitarbeiter zu festen Pflegetouren (Bezugspflege) sind wir bestrebt den personellen Wechsel beim Klienten gering zu
halten und somit das Vertrauensverhältnis zu fördern.
Nach jeder Tour werden Veränderungen am Gesundheitszustand oder abweichende Handlungsabläufe bei unseren Klienten in
einem Dienstübergabebuch dokumentiert.

