3. Kostenübernahme
Zu aller erst sollten Betroffene und/oder Angehörige die Kostenübernahme durch die zuständige Kranken-, Pflegekasse oder Berufsgenossenschaft klären. Hierbei gibt es sehr große Unterschiede in welcher Höhe gegebenenfalls bauliche Maßnahmen, die Versorgung mit Hilfsmitteln und Pflegekosten übernommen werden. Darum können wir in diesem Leitfaden leider nicht speziell darauf eingehen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Hilfsmittel leihweise und kostenlos von den Kostenträgern zur Verfügung gestellt werden.
Selbsthilfegruppen, karitative Einrichtungen, Bundesverbände und Sozialämter sind nicht nur beratend tätig, sondern können unter Umständen auch finanzielle Unterstützung gewähren. Einige Kontaktadressen hierzu finden sich ebenfalls im Leitfaden.

