4. Entwicklung des Leitfadens

 

Die Grundlage für die Entwicklung dieses Leitfadens fanden wir in der Pflegestufenzuordnung des Pflegeversicherungsgesetzes. Die darin enthaltenen Bereiche Mobilität, Körperpflege, Ernährung und hauswirtschaftliche Versorgung benutzten wir als Leitlinie, um keine, der durch eine körperliche Behinderung möglichen, Schwierigkeit zu übersehen. Dennoch konnten wir nicht auf alle Probleme eingehen, da diese bei jedem Einzelfall sehr unterschiedlich sein können. Es muss immer darauf geachtet werden, in welchem Bereich der Betroffene Hilfe oder Unterstützung braucht. Grund und Art der körperlichen Behinderung, sowie Lebensgewohnheiten und die Berücksichtigung der häuslichen Umgebung müssen der betreffenden Fachkraft bekannt sein, damit sie individuell reagieren und beraten kann. Mit Fachkräften sind die zuständigen Sachbearbeiter der Kasse, Ergo- und Physiotherapeuten, Sanitätsfachberater und Pflegefachkräfte gemeint.

Wenn die Kostenübernahme geklärt ist, sollte  in erster Linie auf bauliche Veränderungen aufmerksam gemacht werden, da diese am langwierigsten sind. Gerade in diesem Bereich wäre es wichtig und wünschenswert, wenn dem Betroffenen ein solcher Leitfaden schon sehr früh zur Verfügung gestellt wird, damit viele Schwierigkeiten bereits vor dem geplanten Entlassungstermin abgeklärt werden könnten.

Wichtig ist auch die Klärung benötigter Hilfsmittel, die das Leben mit der Behinderung einfacher gestalten können.

Außerdem sollte man auf grundsätzliche Voraussetzungen hinweisen, die ein Pflegedienst erfüllen muss, um diese Art der Behinderung versorgen zu können. Beatmete Patienten z.B. dürfen, lt. Richtlinien des Dachverbandes der Kranken- und Pflegekassen, nur von examinierten Krankenpflegekräften versorgt werden. Ein ambulanter Pflegedienst mit überwiegendem Altenpflege- und Hilfspersonal wäre hierfür nicht geeignet.

 

4.1.Barrierefreier Zugang zur Wohnung


Wichtig ist eine barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung. Dafür können z.B. Rampen aus Holz, Stahl, Aluminium oder anderen Materialien genommen werden. Auch eine Angleichung der Höhe, durch Erhöhung eines vorhandenen Pflasters wäre eine Möglichkeit, sofern es sich nur um ein oder zwei Stufen handelt. Dies ist eine kostengünstige Umbaumaßnahme, die auch relativ schnell und einfach umzusetzen wäre. Wenn der Höhenunterschied allerdings zu groß ist, muss eventuell ein Treppenlift oder ein Fahrstuhl eingebaut werden, sofern dies möglich ist.

Je nach dem Schweregrad der körperlichen Behinderung gilt es auf verschiedene bauliche Veränderungen hinzuweisen.

So benötigt z.B. ein Patient mit Armamputation keine oder vielleicht wenige  Umbaumaßnahmen in seinem Haus oder der Wohnung.

Mit einer Beinamputation muss dies schon genauer geprüft werden. Hierbei spielt das Alter des Patienten auch eine entscheidende Rolle. So kann ein junger Patient vermutlich besser Treppenstufen überwinden als ein älterer Patient, welcher sich altersbedingt eher unsicher mit Gehstützen oder Prothese fühlen wird.

Sicherlich muss es nicht immer eine Amputation sein, welche zu einer eventuellen baulichen Umgestaltung der Wohnräume führt, auch Patienten mit Hemi-, Para- oder Tetraparesen können ohne bauliche Veränderungen gegebenenfalls nicht in ihre gewohnte Umgebung zurückkehren.


4.2 Barrierefreie Wohnung


Auch in der Wohnung ist darauf zu achtet, dass der Betroffene alle Räume erreichen kann, die er benutzen möchte bzw. muss. Falls es zwischen verschiedenen Räumen einen Absatz gibt, kann auch hier sehr gut mit verschiedenen Rampen gearbeitet werden. Schwieriger ist es, wenn der Betroffenen auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Dieser kann breiter als das Türmaß sein, und nicht alle Türen sind problemlos zu verbreitern. Auch enge Flure oder ähnliches sind baulich schlecht zu verändern. Ein zusätzlicher, schmalerer Rollstuhl nur für die Wohnung wäre hier eine Möglichkeit.

Es kann sogar notwendig sein, dass einige Räume umfunktioniert  werden müssen, wenn beispielsweise das Schlafzimmer nur über eine Treppe zu erreichen ist, das Gästezimmer jedoch auf der gleichen Ebene wie die übrigen Räume liegt. Auch ein Durchbruch zwischen verschiedenen Räumen kann manchmal nötig sein, um dahinter liegende Zimmer zu erreichen.

In den Räumen ist eine individuelle Erreichbarkeit der Einrichtungsgegenstände und deren Inhalt wichtig. Dies kann  durch Umräumen von Schränken bzw. des Inhalts geschehen, oder durch herabsenkbare Schränke möglich gemacht werden.


4.3 Mobilisationshilfsmittel zur Alltagsunterstützung


Es gibt eine Fülle von Hilfsmitteln zur Mobilisation, um nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für die Angehörigen bzw. Helfenden den Alltag bzw. die Unterstützung zu erleichtern.  Manchmal wird die Mobilisation hierdurch überhaupt erst möglich. Ein Hilfsmittel soll für Sicherheit sorgen, Selbständigkeit fördern, einfach zu bedienen und dem Zustand des Betroffenen angepasst sein.

Darum ist es bei den Hilfsmitteln ganz besonders wichtig, mit Experten wie Ergotherapeuten, Sanitätshäusern und Physiotherapeuten zusammenzuarbeiten.

Nicht jeder Patient braucht beispielsweise gleich ein Pflegebett. Oft ist es durchaus möglich, das vorhandene Bett umzurüsten, denn durch die Erhöhung des Bettes oder einen verstellbaren Lattenrost, kann es einem vielleicht ermöglicht werden, im gewohnten Bett zu schlafen. Auch gibt es Rückenstützen als Sitzhilfe und Bettverkürzer, die das Herabrutschen kleinerer Menschen im Bett verhindern.

Bei einem Pflege- oder Krankenbett jedoch sollte daran gedacht werden, dass dieses für einen bettlägerigen Patienten Ruhe- und Schlafstätte, Wohn- und Esszimmer sowie häufig auch Badezimmer und Toilette ist. Es sollte den Bedürfnissen des Betroffenen und der Pflegenden gerecht werden.

Es gibt beispielsweise Unterschiede in der Verstellbarkeit (Fuß-, Kopfteil oder Stehbettfunktion) und in der Größe des Bettes. Auch gibt es diese in unterschiedlichen Farben und Materialien, mit und ohne Bettgitter, sowie mit diversen Halterungen für Infusionen oder Urinflaschen.

Ebenso gibt es auch verschiedene Matratzen wie Schaumstoff- und Wechseldruckmatratzen, sowie Auflagen. Je nach Schweregrad der Behinderung kann auch die gewohnte Matratze in ein Pflegebett integriert werden. Einige Patienten benötigen auch Lagerungshilfsmittel wie Kissen, Decken, Keile und Rollen.


4.4 Rollstuhl


Die Auswahl des richtigen Rollstuhls - welcher Rollstuhl passt zu welchem Handycap?

Sollte der Betroffene auf einen Rollstuhl angewiesen sein, gibt es viel zu beachten, denn er ist mehr als nur eine reine Mobilisationshilfe. Er eröffnet dem Betroffenen ein hohes Maß an Fortbewegungsmöglichkeit und erlaubt ihm dadurch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Deshalb stehen je nach persönlichen Bedarf, der Art der Körperbehinderung oder Einschränkung, dem Verwendungseinsatz, dem Körpergewicht und dem Alter des Betroffenen die unterschiedlichsten Ausführungen zur Verfügung.

Es gibt z.B. Aktiv- bzw. Sportrollstühle, Elektrorollstühle, Rollstühle mit mechanischem Handantrieb und Sondersteuerungsantrieb, wie Kinn- oder Fußsteuerung.

Da ein älterer Patient mit einer Hemiparese meist nicht in der Lage ist, den Rollstuhl selbst zu fahren, sollte überlegt werden, ob die Begleitperson gegebenenfalls eine Handbremse benötigt. Ein Kippschutz ist beispielsweise wichtig, wenn der Patient in seiner Umgebung häufig Steigungen bewältigen muss.

Bei einem elektrischen Rollstuhl sind oft andere Dinge maßgeblich. Die Abmessungen eines solchen Rollstuhls  sind  bei eventuellen Umbaumaßnahmen relevant, da diese Rollstühle meistens breiter sind. Auch der Platzbedarf für einen solchen Rollstuhl muss beachtet werden, da diese, wenn sie nicht benutzt werden,  auch irgendwo abgestellt werden müssen.

In vielen Kliniken sind Ergotherapeuten und die oft angegliederten Sanitätshäuser darauf spezialisiert, dem Patienten den für ihn optimalen Rollstuhl und das entsprechende Zubehör zu vermitteln, da hierbei sehr viele verschiedene Aspekte zu berücksichtigen sind.


4.5 Sonstige Mobilisationshilfen


Sofern der Betroffene selbständig laufen kann, aber Unterstützung braucht, sind Gehhilfen wie  Rollatoren und Gehwagen zu empfehlen.

Zum Transfer von stark bewegungseingeschränkten, immobilen Patienten kann ein Tragegurt, ein Rollbrett oder ein Lifter eingesetzt werden. Bei mobileren Patienten sind Dreh- und Rutschbretter sehr hilfreich.

Das An- und Auskleiden können Verlängerungshilfen wie Greifarme und Schuhanzieher, sowie Schuhe mit Klettverschluss statt Schnürschuhe, Anziehhilfen für Stützstrümpfe und ähnliche Dinge unterstützen.

 

4.6 Körperpflege

Hilfen, welche die Rückkehr zur Eigenständigkeit in den Breichen Körperpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ermöglichen.

Im Badezimmer ist es wichtig darauf zu achten, was der Patient braucht und was nicht. Die Toilette kann oft schon mit einem Aufsatz so weit erhöht werden, dass der Patient sie gegebenenfalls selbständig oder ohne viel Hilfe benutzen kann. Ein Toilettenstuhl zum „überfahren“ der vorhandenen Toilette oder um damit in einem abgegrenzten Nassbereich zu duschen, kann für den Betroffenen sehr angenehm sein.

Auch diverse Halterungen an Toilette, Waschbecken, Dusche und Badewanne können zu mehr Selbständigkeit verhelfen. Ebenso ein niedrigeres oder herabsenkbares Waschbecken und ein kippbarer Spiegel. Ein Stuhl vor dem Waschbecken, ein Badewannenlifter und ein Sitz in der Dusche vermitteln Sicherheit.

Im Bett sind Ausscheidungshilfen wie Steckbecken und Urinflaschen geeignet. Das Waschen der Haare im Bett wird durch ein aufblasbares Waschbecken ermöglicht.

Betroffene, die auf eine Stomaversorgung angewiesen sind, sollten sich genauestens über die verschiedenen Versorgungssyteme informieren. Dies kann durch eine, in großen Kliniken oft vorhandene Stomafachkraft, spezialisierte Mitarbeiter in Sanitätsfachgeschäften oder durch einen qualifizierten, ambulanten Pflegedienst geschehen. Auch hier kann man sich mit Fragen an verschiedene Selbsthilfegruppen wenden.

 

4.7 Ernährung

Für Patienten mit Hemiparesen gibt es beispielsweise viele, an sich einfache, Hilfsmittel, mit denen sie selbständiger sein können. Ein Schneidebrett mit rutschfestem Untergrund und einem hohen Rand, auf dem die Brotscheibe nicht wegrutscht, kann ebenso hilfreich sein, wie ein individuell angepasstes Essbesteck, oder Spezialteller deren Ränder ein Hinausrutschen der Speisen verhindert.

Auch Trinkbecher mit ergonomisch geformten Griffen und Trinkaufsatz, oder einfache Strohhalme fördern die Selbständigkeit.

 

4.8 Hauswirtschaftliche Versorgung



Sofern es dem Patienten möglich ist selbst einzukaufen, kann ihm ein einfacher „Einkaufstrolly“ helfen, dies zu erledigen. Ein Ablagekorb am Rollator wäre auch eine Möglichkeit, selbst eingekaufte Kleinigkeiten zu transportieren.

Hebel, zum Aufsetzen auf den vorhandenen Türgriff, geben dem Betroffenen die Gelegenheit, die Türen selbständig zu öffnen oder zu schließen.

Ein „helfende Hand“ ist eine Greifklaue, die über einen Handgriff geöffnet oder geschlossen werden kann. Der Handgriff ist ergonomisch geformt, und ermöglicht es dem Betroffenen kleine Dinge ohne Bücken oder fremde Hilfe aufzuheben oder zu erreichen.

Beim Reinigen der Wohnung kann eine Verlängerung von Besen und Kehrblech oder ein einfach zu handhabender Staubsauger unterstützen. Durch eine Erhöhung der Wasch- und Spülmaschine kann ein einfacheres Befüllen möglich werden, und beim Bügeln können gegebenenfalls Klammern die Wäschestücke vor einem Verrutschen sichern.

 

4.9 Wahl des geeigneten Pflegedienstes

Wie finde ich den für mich optimalen Pflegedienst?

Den, für sich oder seinen Angehörigen, geeigneten ambulanten Pflegedienst zu finden, ist nicht ganz einfach. Es sollte darauf geachtet werden, dass der Pflegedienst all jene Bereiche abdecken kann, in denen der Betroffene Hilfe und Unterstützung benötigt.

In der Regel können Betroffene und/oder Angehörige den Hilfebedarf nur schwer oder gar nicht einschätzen. Ein guter Pflegedienst ist hier beratend tätig. In einem Erstgespräch sollte gemeinsam der Pflegebedarf ermittelt werden. Dies geschieht über eine Pflegeanamnese.

Auch an eine mögliche Zunahme der Hilfsbedürftigkeit oder eine Verschlechterung des gegenwärtigen Zustands sollte gedacht werden, damit der Betroffene in einem solchen Fall nicht plötzlich den gewohnten Pflegedienst wechseln muss, da dieser die erforderliche Hilfe nicht mehr bieten kann.

Optimal wäre, wenn der Pflegedienst schon Erfahrungen mit vergleichbaren Krankheitsbildern des Betroffenen hat, wie z.B. mit der Heimbeatmung bei tetraplegischen Patienten, oder dem Schlaganfallpatienten mit Hemiparese.

Auch Zusatzausbildungen oder spezielle Fortbildungen der Pflegedienstmitarbeiter wären von Vorteil.

Achten sollte man auch auf eine 24 Stunden-Erreichbarkeit der Pflegekräfte, die Qualifikation der Pflegedienstmitarbeiter, sowie auf die Möglichkeit einer Vermittlung von Schulungsangeboten für Angehörige.

Gut wäre es auch, wenn eine 24 Stunden-Pflege und Transporte bzw. Fahrdienste zum Arzt oder speziellen Therapieeinrichtungen angeboten werden.

Ein ambulanter Pflegedienst sollte aber auch beratend zur Seite stehen. Beispielsweise in der Vermittlung von Ergo- und Physiotherapie. Ebenso von Vorteil wäre eine gute Zusammenarbeit mit Lieferanten von benötigten medizinischen Geräten und Produkten, sowie mit Sanitätshäusern zur Vermittlung von Pflegehilfsmitteln, damit eine rasche und sichere Versorgung gewährleistet ist. Es wäre wünschenswert, wenn der Pflegedienst eine gezielte Einarbeitung seiner Mitarbeiter im Umgang mit benötigten Geräten, Produkten und Hilfsmitteln bietet.

Sehr wichtig ist die Kommunikation und vertrauensvolle Zusammenarbeit des Pflegedienstes mit den niedergelassenen Ärzten, da diese auch die Verordnungen über Grund- und Behandlungspflege, sowie Pflegehilfsmittel, medizinische Geräte und Produkte sowie die Medikamente ausstellen muss.

 

 

 

 

   
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