2. Definition u. Erläuterung
Nach dem Schwerbehindertengesetz § 1 sind Behinderungen: „Auswirkungen einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung, die auf einen regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Regelwidrig ist der Zustand, der von dem für das Lebensalter Typischen abweicht.“
Auch wenn hier von einer nicht nur vorübergehenden Funktionsbeeinträchtigung gesprochen wird, sind manche Hilfsmittel auch bei einer nicht andauernden Behinderung nötig. Hierbei spielen die Kosten eine enorme Rolle. Die Kostenträger stellen Hilfsmittel natürlich gerne auch leihweise zur Verfügung, was den Vorteil hat, dass der Betroffene keine Zuzahlung leisten braucht.
2.1 Definition Hilfsmittel
Nach dem Sozialgesetzbuch V werden unter Hilfsmittel „ Körperersatzstücke , orthopädische oder andere Geräte zum Ausgleich oder zur Vorbeugung einer Behinderung oder zur Sicherung einer Heilbehandlung“ verstanden.
Somit haben Versicherte Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall notwendig sind, um eine Behandlung zu sichern oder eine Behinderung auszugleichen. Der Anspruch umfasst auch die notwendige Änderung, Instandsetzung und Erstbeschaffung, sowie die Schulung in ihrem Gebrauch.
Zweck der Hilfsmittel ist es, dem Betroffenen eine weitgehend selbständige Alltagsgestaltung zu ermöglichen und gegebenenfalls die Beschwerden des Betroffenen zu lindern.
Alle Hilfsmittel sind im Hilfsmittelverzeichnis ( HMV ) aufgeführt, samt der vereinbarten Preise oder der vorgesehenen Festpreise. Hilfsmittel sind beispielsweise Gehstöcke, Orthesen (äußere Kraftüberträger), Gehwagen, Rollstühle, Badewannenlifter, Toilettensitze, Prothesen, ect.
Diese Hilfsmittel werden vom Arzt verordnet und zusammen mit einem Kostenvoranschlag an die zuständige Kranken- und Pflegekasse sowie Berufsgenossenschaft gerichtet. Dort wird entschieden, ob das Hilfsmittel genehmigt wird.
Hierbei wird unterschieden zwischen zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln wie Schutzbekleidung, saugende Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Inkontinenzartikel und technischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten mit Zubehör, Lagerungshilfen und Pflegehilfsmitteln zur Körperpflege unterschieden.

